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Wichtige Hinweise zur beantragung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses

 

- Die Anträge auf ein waffenrechtliches Bedürfnis sind vollständig ausgefüllt und vom Verein überprüft und   unterschrieben im Orginal an den Präsidenten des KSV zu senden.

- Als Anlage gehören dazu:

    - Kopie der Schießnachweise der letzten 12 Monate

    - Kopie sämtlicher Waffenbesitzkarten oder wenn noch nicht vorhanden eine Kopie des

     Prüfungszeugnisses der Waffensachkundeprüfung

  Unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden nicht weiterbearbeitet.

  Der Geprüfte und Unterschriebene Antrag wird dann vom Präsidenten direkt an den Antragsteller

  gesandt.

 

  Postanschrift des Präsidenten:

            J.Hesse , Mosigkauer Weg 23 , 06386 Osternienburger Land

 

 

 

Bedürfnisantrag_SVST Sept. 2020.pdf
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