- Mit der Meldung zur Teilnahme erklärt sich jeder Schütze mit der Speicherung und Verarbeitung seiner persönliche Daten bereit.
- Bei der Anmeldung hat jeder Schütze unaufgefordert seinen Schützenpass und seine WBK vorzuzeigen
- Der ausrichtende Verein ist für die Anfertigung des Wettkampfprotokolls und dessen Weiterleitung
innerhalb von 14 Tagen an den Kreissportleiter verantwortlich.
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