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Gelesen und gehört



- Mit der Meldung zur Teilnahme erklärt sich jeder Schütze mit der Speicherung und Verarbeitung seiner       persönliche Daten bereit.

- Bei der Anmeldung hat jeder Schütze unaufgefordert seinen Schützenpass und seine WBK vorzuzeigen

- Der ausrichtende Verein ist für die Anfertigung des Wettkampfprotokolls und dessen Weiterleitung

  innerhalb von 14 Tagen an den Kreissportleiter verantwortlich.

 

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